AGB

 Welche Regeln gelten bei Froehliche-Wandertouren.de“?

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen von Froehliche-Wandertouren.de“ gelten ausschließlich die nachfolgenden Regelungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Anmeldung.

1. Wie kommt ein verbindlicher Vertrag mit uns zustande?

Die Veranstaltungen werden in Textform online – ausschließlich über die E-Mail-Adresse susann@froehliche-wandertouren.de vereinbart. Mit der Bestätigung unserer Vorschläge kommt ein verbindlicher Vertrag unter Einbeziehung dieser Regelungen zustande.

Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Person zustande, die Inhaberin der anmeldenden E-Mailadresse ist. Werden mehrere Personen angemeldet, haftet die anmeldende Person auch für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und Obliegenheiten der mit angemeldeten Personen.

Eine Bestätigung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Preises.

2. Wie setzen sich unsere Kosten zusammen?

Der vereinbarte Preis setzt sich je nach konkreter Vereinbarung zusammen wie folgt:

 Tagessatz für den Guide

 Kosten von Übernachtung und Verpflegung für den Guide,

 Fahrtkosten

 Leihgebühren

Übernachtungen und Verpflegung werden als reine kostenlose Serviceleistung gerne organisiert. Diese sind jedoch nicht Vertragsinhalt. Vertragspartner sind insoweit allein die jeweiligen Hüttenpächter oder – eigentümer. Eventuelle Auslagen (z.B für Übernachtungskosten) werden als Durchlaufposten in Rechnung gestellt.

Der vereinbarte Betrag ist ein Gesamtpreis, der in jedem Einzelfall kalkuliert wurde. Er gilt unabhängig davon, ob alle angemeldeten Teilnehmer das Angebot wahrnehmen. Wenn einzelne Teilnehmer eine gebuchte Veranstaltung nicht antreten oder einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen, besteht weder Anspruch auf Erstattung des gesamten Preises noch auf eine anteilige Rückerstattung. Das gilt nicht für Leihgebühren und stornierbare Übernachtungskosten. Teilnehmer, die nicht teilnehmen können oder wollen, dürfen ihre Ansprüche auf eine Ersatzperson übertragen, die den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist.

3. Wann muss bezahlt werden?

Grundsätzlich sind vereinbarte Leistungen und Auslagen bei Vertragsschluss/verbindlicher Anmeldung zu bezahlen, nicht jedoch vor einer ausdrücklichen Aufforderung in Textform. Vorab zu zahlen sind die vereinbarten Tagessätze und erfolgte Auslagen. Restliche Kosten wie vor allem Leihgebühren werden vor Ort in bar bezahlt.

4. Wie muss bezahlt werden?

Die Bezahlung der vorab zu zahlenden Kosten erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – gebührenfrei per PayPal auf den Account sfbergtouren@gmx.de. Eine Bestätigung des Erhalts wird unverzüglich erfolgen.

5. Was schulden wir?

Unsere Leistung besteht in der Organisation und Durchführung des vereinbarten Kurses und/oder von Bergtouren mit einem qualifizierten Guide. Wir sind bestrebt, die Veranstaltung so wie vereinbart durchzuführen. Das bedeutet zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort mit dem vereinbarten Inhalt.

Da die Berge aber zu jeder Jahreszeit erhebliche Gefahren und Unwägbarkeiten wie z.B. Wetter und Lawinen bieten, kann die Besteigung eines bestimmten Gipfels oder die Durchführung einer bestimmten Tour nicht garantiert werden. Bei Tagestouren kann auch die Verlegung an einen anderen geeigneten Ort in Betracht kommen. Das gilt auch bei Schneemangel.

Unsere Touren werden grundsätzlich wetterunabhängig durchgeführt, außer dies würde zu einer erheblichen Gefährdung der Teilnehmer führen wie etwa bei einem Gewitter im Klettersteig. Unsere Leistung gilt auch in den Fällen als erbracht, wenn der Veranstaltungsleiter/Guide die Veranstaltung wegen solcher objektiven Gefahren oder wegen mangelnder Leistungsfähigkeit eines Teilnehmers verkürzt, abbricht, ändert oder Teile ganz unterlässt. Die Sicherheit aller Teilnehmer hat stets oberste Priorität.

6. Welche Voraussetzungen muss ich haben, um teilzunehmen?

Wer mit uns eine Tour vereinbart, bestätigt damit, dass die teilnehmenden Personen gesund und den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung körperlich gewachsen sind. Besondere Erkrankungen, z.B. koronare Herzkrankheiten, Asthma, COPD, die sich auf die Durchführbarkeit der Veranstaltung auswirken können, sind mitzuteilen. Sie können dazu führen, dass die teilnehmende Person von einzelnen Teilen der Veranstaltung ausgenommen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Veranstaltungsleiter/Guide vor Ort. Ansprüche auf teilweise Rückerstattung werden hierdurch nicht begründet.

Die Sicherheit aller Teilnehmer steht für uns an oberster Stelle. Die Teilnehmer werden daher den Entscheidungen des Veranstaltungsleiters/Guides jederzeit Folge leisten.

Für selbst- oder fremdverschuldete Gefährdungen oder Unfälle wird keine Haftung übernommen. Der Abschluss entsprechender Versicherungen wie

Reiserücktritts- und Bergekostenversicherung liegt im Verantwortungsbereich jeder teilnehmenden Person. Die Krankenversicherungskarte sollte immer mitgeführt werden. Es wird aber empfohlen, wesentliche Risiken wie z.B. Hubschraubertransportkosten abzusichern. Letzteres kann z.B. durch eine Mitgliedschaft im DAV erfolgen.

Minderjährige ab 12 Jahren können nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters an unseren Veranstaltungen teilnehmen, sofern sie den jeweiligen Anforderungen gewachsen sind.

Jüngere Kinder können in der Regel nicht teilnehmen bzw. nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

7. Was ist beim Entleihen von Ausrüstungsgegenständen zu beachten?

Teilweise können wir Leihausrüstung zur Verfügung stellen. Sofern dies gewünscht wird, gilt folgendes: Unsere Ausrüstung wird jährlich und nach jedem Leihvorgang von einem Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung überprüft.

Kommt es zu Schäden oder Verlusten, muss der Entleiher Wertersatz leisten oder die Kosten der Reparatur (falls möglich) ersetzen, wenn er den Schaden oder Verlust vorsätzliches oder fahrlässig verursacht hat.

8. Was gilt für die eigene Ausrüstung?

Für die Geeignetheit und Funktionsfähigkeit eigener Ausrüstung ist jede teilnehmende Person selbst verantwortlich. Veraltete Systeme (z.B. bei LVS-Geräten oder Klettersteigsets) sind nicht zugelassen. Den anmeldenden Personen wird rechtzeitig vor der Tour eine entsprechende Ausrüstungsempfehlung übermittelt.

9. Kann die Veranstaltung durch „Froehliche-Wandertouren.de“ abgesagt werden?

Im Normalfall führen wir jede Veranstaltung wie vereinbart durch.

Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sowohl vor als auch während einer bereits begonnenen Veranstaltung, wenn besondere Umstände wie Unwetterereignisse, Hochwasser oder Lawinengefahr, die eine Gefahr für die teilnehmenden Personen darstellen, dies erfordern. Wir können auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die planmäßige Durchführung der Veranstaltung aufgrund von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt wird, wie beispielsweise bei einer plötzlichen Erkrankung des Veranstaltungsleiters. Froehliche-Wandertouren.de“wird aber in diesem Fall versuchen, einen qualifizierten Guide als Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, werden bereits bezahlte Tagesgebühren gutgeschrieben und ein Gutschein für einen Ersatztermin ausgestellt, der drei Jahre gültig ist.

10. Was passiert mit meinen mitgeteilten Daten?

Die Daten, die wir von unseren Teilnehmenden bekommen haben, werden von uns in unserem System gespeichert. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich die Durchführung der betreffenden Veranstaltung einschließlich deren Abwicklung. Diese Daten bleiben gespeichert, um gegebenfalls weitere passende Angebote zu unterbreiten. Wenn dies nicht gewünscht wird, werden sämtliche Daten unverzüglich gelöscht.

11. Was muss man über Fotos und Videos während der Veranstaltung wissen?

Wir behalten uns sämtliche Rechte an den im Rahmen der Veranstaltung von uns gemachten Fotografien vor. Diese Aufnahmen können von uns zu Zwecken der Eigenwerbung genutzt werden. Dabei werden nur Gruppenaufnahmen verwendet, oder solche, die eine Identifizierung einzelner Personen in der Regel nicht erwarten lassen.

Die teilnehmenden Personen sind berechtigt, Aufnahmen der Veranstaltung für private Zwecke zu machen. Eine öffentliche Verwendung, Übertragung oder Veröffentlichung von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sollte eine teilnehmende Person keine Aufnahmen nicht wünschen, ist dies dem Veranstaltungsleiter/Guide rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

12. Was ist, wenn wir uns doch einmal streiten sollten? Eigentlich wollen wir nicht streiten und werden immer zuerst versuchen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Sollte es aber doch einmal zu einem Rechtsstreit kommen, ist Kempten der zuständige Gerichtsort. Es gilt immer deutsches Recht, auch wenn die Veranstaltung im Ausland stattfindet.

13. Was gilt, wenn eine unserer Regelungen unwirksam ist? Sollten Bestimmungen dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen trotzdem wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt dann eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder möglichst nahekommende Ersatzbestimmung. Diese ist so zu gestalten, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Zwecks vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Ist das nicht möglich, gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: 1.1.2025

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